Allgemeine Geschäftsbedingungen für
www.zollverein.de/bilddatenbank

Alle auf www.zollverein.de/bilddatenbank präsentierten Fotos bleiben Eigentum des jeweiligen Urhebers. Sie sind durch das Deutsche Urheberrecht geschützt. Die Aufnahmen dürfen ohne Genehmigung der Urheber bzw. der sie vertretenden Bildredaktion der Stiftung Zollverein weder veröffentlicht, reproduziert oder manipuliert werden.

 

Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle durch die Betreiber der digitalen Suchplattform "zollverein.fotoserver.net", erstellten Angebote, erbrachten Lieferungen und Leistungen. Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, namentlich Bild-Nutzungsverträge und damit zusammen hängende Vereinbarungen. Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt die Anerkennung durch Auftragserteilung oder durch Download von Daten von unserem Bildserver. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderweitige Nutzungsrechtsvereinbarungen müssen gesondert (individuell) vereinbart/ausgehandelt werden.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Bildredaktion der Stiftung Zollverein. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
  3. Reklamationen bei digitalem Bildmaterial hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung in schriftlicher Form vorzubringen. Bei Unterlassung derartiger Reklamationen ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten/Schäden ausgeschlossen.
  4. Der Besteller hat bei der Bestellung Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben, im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem die Bildredaktion der Stiftung Zollverein der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt hat. Low-Resolution-Material (Bildvorschau) aus der Website darf grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und die Bildredaktion der Stiftung Zollverein ist von Schadensersatzansprüchen Dritter ungeachtet deren Begründetheit im Einzelfall freizustellen.
  5. Für alle Bildlieferungen außer für das im Bereich freier Download bereitgestellte Bildmaterial fallen Bearbeitungsgebühren an, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben (siehe Preisliste).
  6. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen.
  7. Im Falle des Nichterwerbs von Nutzungsrechten sind die entsprechenden elektronischen Bilddaten unverzüglich zu löschen.
 

Rechte

  1. Urheberrechte, Nutzungsrechte etc.
    Die überlassenen Aufnahmen bleiben stets Eigentum des jeweiligen Urhebers. Das Bildmaterial ist grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung und für den vereinbarten Verwendungszweck freigegeben. Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen erfordert eine gesonderte Vereinbarung und Freigabeerklärung durch den Urheber oder die Bildredaktion der Stiftung Zollverein. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen. Bearbeitung, Umarbeitung oder Nachbildung der Bilddaten bedarf der schriftlichen Zustimmung.
  2. Persönlichkeitsrechte
    Die Bildredaktion der Stiftung Zollverein sowie die durch sie vertretenen Fotografen haften nicht, wenn eine auf Fotos abgebildete Person mit einer Veröffentlichung in bestimmten Zusammenhängen nicht einverstanden ist. Zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen empfiehlt es sich, in Zweifelsfällen (Werbung, etc.) die Zustimmung abgebildeter Personen vor der Veröffentlichung einzuholen. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
 

Honorare / Gebühren

Jegliche werbliche Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Honorarsätze sind vor der Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Art und Umfang der Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z. B. auch das Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung. Sämtliche berechneten Honorare, Gebühren und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bank- und Versandgebühren sowie sonstige mit der Zahlung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

Urhebervermerk / Belegexemplar

Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich die Erbringung eines Urhebervermerks auf den Bildautor und die Bildredaktion der Stiftung Zollverein, anhand dessen sich eine zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde. Den Urhebervermerk entnehmen Sie den IPTC-Informationen der Bilddateien. Von jeder Veröffentlichung sind der Bildredaktion der Stiftung Zollverein unaufgefordert zwei vollständige Belegexemplare zuzusenden.

 

Rechtswahl, Gerichtsstand

Für alle vertraglichen Beziehungen, auch bei Lieferung oder Nutzungsrechtseinräumung ins Ausland, gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Essen.